Jede Pfarrei oder kirchliche Stiftung besitzt ihr eigene Verwaltung. Die Kirchenverwaltung ist für die rechtliche, finanzielle und personelle Verwaltung der Kirchenstiftung zuständig.
Sie besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand sowie gewählten Mitgliedern (die Anzahl richtet sich nach der Größe der Kirchengemeinde, z.B. 4 Mitglieder bei bis zu 2.000 Katholiken).
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden von den Pfarrangehörigen alle sechs Jahre gewählt.
Die aktuelle Amtsperiode geht bis November 2030.
Aus den Reihen der Kirchenverwaltungsmitglieder wird der Kirchenpfleger gewählt.
Aufgaben
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind für die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten der Kirchenstiftung (Pfarrei) zuständig, wie etwa Bauprojekte, Personal und Haushalt.
Sie ist Organ und gesetzlicher Vertreter der Kirchenstiftung und umfasst alle Vermögensangelegenheiten der Kirchenstiftung.
